Fairer Handel

Eine Definition

Als Fairer Handel oder Fair Trade/Fairtrade wird ein kontrollierter Handel bezeichnet, bei dem die Preise für die gehandelten Produkte üblicherweise über dem jeweiligen Weltmarktpreis angesetzt werden. Damit soll den ProduzentInnen ein höheres und verlässlicheres Einkommen als im herkömmlichen Handel ermöglicht werden. Darüber hinaus wird für viele Produkte auch eine Fairtrade-Prämie bezahlt. Die meist zu Genossenschaften zusammengeschlossenen ProduzentInnen entscheiden selbst, wofür die Fairtrade-Prämie verwendet wird, z.B. zur Verbesserung der lokalen Infrastruktur. In der Produktion sollen außerdem internationale Umwelt- und Sozialstandards eingehalten werden.

Die von internationalen Organisationen des Fairen Handels erarbeitete und aktuell akzeptierte Definition des Fairen Handels lautet wie folgt [1]:

Fairer Handel ist eine Handelspartnerschaft, die auf Dialog, Transparenz und Respekt beruht und nach mehr Gerechtigkeit im internationalen Handel strebt. Durch bessere Handelsbedingungenund die Sicherung sozialer Rechte für benachteiligte ProduzentInnen und ArbeiterInnen – insbesondere in den Ländern des Südens – leistet der Faire Handel einen Beitrag zu nachhaltiger Entwicklung. Fair Handels-Organisationen engagieren sich – gemeinsam mit VerbraucherInnen – für die Unterstützung der ProduzentInnen, die Bewusstseinsbildung und die Kampagnenarbeit zur Veränderung der Regeln und der Praxis des konventionellen Welthandels.

Die zehn Grundsätze des Fairen Handels lauten [2]:

  1. Chancen für benachteiligte ProduzentInnen
  2. Transparenz und Verantwortlichkeit
  3. Partnerschaftliche Handelsbeziehungen
  4. Zahlung eines fairen Preises
  5. Keine Kinderarbeit, keine Zwangsarbeit
  6. Diskriminierungsverbot, Gleichstellung der Geschlechter und Vereinigungsfreiheit
  7. Gute Arbeitsbedingungen
  8. Organisationsentwicklung und Weiterbildung
  9. Öffentlichkeitsarbeit
  10. Umweltschutz

Die Fairhandelsbewegung konzentriert sich hauptsächlich auf Waren, die aus Entwicklungsländern in Industrieländer exportiert werden. Fairer Handel umfasst landwirtschaftliche Erzeugnisse ebenso wie Produkte des traditionellen Handwerks und der Industrie und weitet sich zusehends auf neue Bereiche wie den Tourismus aus. Verkauft werden fair gehandelte Produkte in Bio- und Weltläden sowie in Supermärkten und in der Gastronomie.

Gütesiegel und Zertifizierung

Gütesiegel oder Labels machen Produkte aus Fairem Handel für die VerbraucherInnen als solche erkennbar. Für die Zertifizierung von Produkten und ProduzentInnen und die unabhängige Überprüfung der Einhaltung der Kriterien ist die internationale Dachorganisation Fairtrade Labelling Organizations International (FLO) verantwortlich. In ihr sind die nationalen Fairhandelsorganisationen zusammengeschlossen. Das Gütesiegel für Fairen Handel heißt in Deutschland und Österreich Transfair (inzwischen wird in Deutschland auch das internationale „Fairtrade“ Siegel – s.o. – verwendet).
Neben den allgemeinen Kriterien – Einhaltung der Menschenrechte und der Konventionen der ILO bezüglich Gewerkschaftsfreiheit, Verbot von Kinderarbeit und Sklaverei in der Produktion, im Gegenzug Zahlung eines festgelegten „fairen“ Preises, der die Produktionskosten deckt und die Existenz der ProduzentInnen sichert – sind für die einzelnen Produkte spezifische Kriterien festgelegt, insbesondere in Bezug auf den Anbau und die entsprechende Ökologie. Biologische Landwirtschaft ist bei den meisten Gütesiegeln nicht zwingend vorgeschrieben, obwohl bestimmte Pestizide untersagt sind.

Quellen

[1] Grundsatz-Charta für den Fairen Handel
[2] 10 Principles of Fair Trade

Kommentare sind geschlossen